Notwendige Verpackungen hochwertig verwerten
Information für Endverbraucher nach § 15 Abs. 1 Satz 1 bis 5 VerpackG
Im Rahmen seiner Produktverantwortung ist die Hüttenes-Albertus Chemische Werke GmbH nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) zur unentgeltlichen Rücknahme seiner Verkaufs- und Transportverpackungen sowie Pack- und Hilfsmittel verpflichtet, mit denen wir unsere Produkte an unsere Kunden ausliefern und die als Verpackungsabfall anfallen. Diese Verpflichtung umfasst prinzipiell auch Mehrwegverpackungen, wobei hier jedoch über Pfandsysteme oft bereits Kreisläufe etabliert sind (vgl. IBCs, Tank-Container, Euro-Paletten).
„Das Verpackungsgesetz legt Anforderungen an die Produktverantwortung nach § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Verpackungen fest. Es bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Gesetz das Verhalten der Verpflichteten so regeln, dass Verpackungsabfälle vorrangig vermieden und darüber hinaus einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Dabei sollen die Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden.“
Abfallwirtschaftliche Ziele, § 1 Abs. 1 VerpackG
Rückgabemöglichkeit von Verpackungsabfall
Grundsätzlich gehören Verpackungen nicht in den Restmüll, sondern zurück in den Wirtschaftskreislauf. Mit der Verpackungsrückgabe kann eine umweltgerechte Verwertung gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erfolgen, wodurch die Erfüllung der Verwertungsanforderungen mit dem Ziel einer Kreislaufwirtschaft erleichtert wird.
Um die rechtskonforme Rücknahme und Verwertung unserer Verpackungen sicherstellen zu können, hat sich die HA GmbH entschieden, mit industriellen Rücknahmelösungen zusammenzuarbeiten. Dabei handelt es sich einerseits um die RIGK GMBH, die die Rückführung und Verwertung von Kunststoff- und Papierverpackungen sowie Holz organisiert. Andererseits handelt es sich um die KBS GmbH, die die Rücknahme von Blech- und Metallverpackungen organisiert.
Im Rahmen dieser Kooperationen meldet die HA GmbH ihre jährliche Verpackungsmenge bei diesen industriellen Rücknahmesystemen und lizensiert sie, wodurch HA-Kunden die Möglichkeit haben, ihre restentleerten HA-Verpackungen kostenfrei an einer der bundesweiten Sammelstellen der o.g. Rücknahmesysteme abzugeben – denn das Lizenzentgelt deckt die Kosten für die Rücknahme und Verwertung der HA-Verpackungen ab.
Details zur Rücknahme
Welche Rücknahmebedingungen gelten dabei?
Die vorgenannten Verpackungen werden durch die bundesweiten und effizienten Rücknahmesysteme unserer Kooperationspartner unentgeltlich zurückgenommen, soweit es sich um gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe handelt, die wir in unserem Warensortiment führen. Restentleert bedeutet bei Flüssigkeiten „tropffrei“, für Feststoffe „rieselfrei“ und für zähe, pastöse, klebrige o.ä. Stoffe „spachtelrein“.
Wie funktioniert die Rückgabe?
Verpackungen der HA GmbH tragen ein Zeichen der jeweiligen industriellen Rücknahmelösung mit der spezifischen HA-Zeichennutzungsnummer. Nachfolgend sind diese Zeichen mit beispielhaften Zeichennutzungsnummern gezeigt.
Zur kostenlosen Rückgabe an einer der bundesweiten Annahmestellen der beiden Rücknahmesysteme muss ein sog. Annahmeschein ausgefüllt werden, in dem der Hersteller / Lieferant des verpackten Produkts – also HA für HA-Produkte – sowie Art und Menge der jeweiligen Verpackungen aufgeführt werden.
Die Entsorgung erleichtern
Während der Gesetzgeber für Hersteller im Sinne des VerpackG wie die HA GmbH eine Rücknahmepflicht erlassen hat, sieht das VerpackG keine Rückgabepflicht für den Entleerer einer Verpackung, also HA Kunden, vor.
Letztlich ist dies ein Angebot der HA GmbH an ihre deutschen Kunden, die fach- und umweltgerechte Verwertung und Entsorgung von HA-Verpackungen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zu erleichtern und so dem Ziel einer echten Kreislaufwirtschaft für Verpackungsmaterial näher zu kommen.
Unsere Entsorgungspartner
Unterschiedliche Verpackungsmaterialien
Nähere Informationen über den Ort sowie die weiteren Modalitäten der Rückgabe erhalten sie auf den Webseiten der u.a. für uns tätigen industriellen Rücknahmelösungen:
Kunststoff, Kartonagen, Pack- und Hilfsmittel
RIGK GmbH
- www.rigk.de oder unter info@rigk.de
- Tel. 0611 308600 0
- Formulare: https://www.rigk.de/downloads/formulare
Unbedingt zu beachten ist, dass die RIGK GmbH das RIGK-SYSTEM und das RIGK-G(efahrstoff)-SYSTEM betreibt, wobei letzteres für Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter zuständig ist.
Welche Füllgüter als schadstoffhaltig gelten und entsprechende Verpackungen somit im Rahmen des RIGK-G-Systems zurückgegeben werden müssen, ist auf der Webseite der RIGK GmbH ersichtlich. Diese Systeme sind unbedingt getrennt voneinander zu halten, weshalb auch entsprechende Verpackungsfraktionen (schadstoffhaltig vs. nicht-schadstoffhaltig) getrennt zurückgegeben werden müssen.
Blech- und Metallverpackungen
Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl (KBS) GmbH
- www.kbs-recycling.de oder unter info@kbs-recycling.de
- Tel. 0211 239228 0
- Formulare: https://kbs-recycling.de/downloads/formulare/
Die KBS GmbH bietet für Lizenznehmer die kostenlose Rücknahme ihrer restentleerten Verpackungen im gewerblichen/ industriellen Bereich durch deren Endkunden.
Dies gilt auch für Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter, nähere Erläuterungen zu schadstoffhaltigen Füllgütern in Bezug zum KBS-Rücknahmesystem finden Sie auf der Webseite der KBS GmbH.