Prüfung von Speisern und Speisermassen
Die Prüfung von Speisern ist Voraussetzung für die Qualität von Gussteilen.
Speiser sollen die mit der Erstarrung einhergehende Volumenreduzierung ausgleichen. Dabei erwarten Gießer, dass Speiser – entsprechend der Katalogangaben der Hersteller – zuverlässig und gleichmäßig funktionieren und die Gussteile sicher speisen. Aktuell existieren drei BDG-Richtlinien zur Prüfung von Speisern. Für isolierende und exotherme Speiser finden die Richtlinien P82 „Prüfung der Wirksamkeit von Speisern im Stahlguss“ sowie P83 „Prüfung der Wirksamkeit von Speisern im Eisenguss“ Anwendung. Die P81 „Prüfung exothermer Massen“ dient zur Kontrolle ausschließlich der exothermen Massen.